Inhalt:
Die Zusammenarbeit von Einzelnen oder von Arbeitsgruppen kann, unabhängig davon, ob sie gleichen oder unterschiedlichen Unternehmen angehören, nahezu immer zu gegenseitigen Gefährdungen führen. Die Besonderheit liegt darin, dass die Gefahr durch die Tätigkeit einer oder mehrerer Personen geschaffen oder nicht pflichtgemäß beseitigt wird und dadurch andere Personen gefährdet werden. Für den Unternehmer besteht deshalb seit jeher die Verpflichtung, die Tätigkeit seiner eigenen Beschäftigten aufeinander abzustimmen.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse nach DGUV Information 211-006 und befähigt Mitarbeiter und Mitarbeiterrinnen zur betrieblichen Koordination auf Grundlage der Standortprozedur 018-22-004 Koordination von Fremdfirmen.